Krankheits- und Behinderungskosten EL
Wir vergüten Ihnen nur Kosten, die ärztlich verordnet und in der Schweiz entstanden sind und die nicht bereits durch eine andere Versicherung gedeckt sind.
Reichen Sie uns die Belege für Krankheits- oder Behinderungskosten innert 15 Monaten nach Rechnungsstellung ein.
Folgende Kosten übernehmen wir:
- Beteiligung an den Kosten der Krankenkasse: Selbstbehalt und Franchise bis maximal 1000 Franken pro Jahr.
- zahnärztliche Behandlung: wenn sie einer einfachen, wirtschaftlichen und zweckmässigen Behandlung entsprechen. Erwarten Sie Kosten über 3000 Franken, müssen Sie uns vorgängig das Formular Sozialzahnmedizin und einen detaillierten Kostenvoranschlag einreichen. Informieren Sie Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt vor Beginn der Behandlung über Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
- Hilfe, Pflege und Betreuung zu Hause und in Tagesstrukturen bis maximal 4800 Franken pro Jahr.
- vorübergehende Aufenthalte in einem Heim oder Spital, längstens für drei Monate. Dauert der Heim- oder Spitalaufenthalt länger als drei Monate, berechnen wir die jährliche Ergänzungsleistung rückwirkend ab dem Heim- oder Spitaleintritt.
- Diätkosten für eine ärztlich angeordnete lebensnotwendige Diät.
- Transportkosten zur nächstgelegenen medizinischen Behandlungsstelle.
- Hilfsmittel: Anschaffungskosten oder Leihkosten, sofern die Hilfsmittel einfach und zweckmässig sind.
- ärztlich angeordnete Bade- und Erholungskuren.
Pro Jahr vergüten wir höchstens folgende Beträge
- 25'000 Franken für Alleinstehende
- 50'000 Franken für Ehepaare
- 6000 Franken für Heimbewohnerinnen und –bewohner
Wenn Sie Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben, erhöhen sich die Beträge unter Umständen.
Einreichung der Belege
Elektronische Zustellung: Wenn Sie uns die Belege elektronisch an info@akow.ch einreichen, stellen Sie uns ein separates PDF pro Rechnungssteller zu.
Zustellung per Post: Wenn Sie die Belege per Post einreichen, genügt eine Kopie der Rechnungen. Wir erfassen die Unterlagen elektronisch und retournieren sie nicht.