Erwerbsersatz
Die Erwerbsersatzordnung EO regelt den Erwerbsausfall für Personen, die Dienst leisten und bei Mutter- und Vaterschaft.
Erwerbsersatz für Dienstleistende
Wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen, erhalten Sie eine Entschädigung für den Verdienstausfall.
Mutterschaftsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und Mutter werden, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub.
Entschädigung des andern Elternteils
Als Vater oder Ehefrau der Mutter haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.
Betreuungsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr schwer erkranktes oder verunfalltes Kind betreuen, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Betreuungsurlaub.
Adoptionsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Sie Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.