Mutterschaftsentschädigung

Wenn Sie erwerbstätig sind und Mutter werden, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub

Die Mutterschaftsentschädigung erhalten Sie während den ersten 14 Wochen ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Sie entspricht 80 Prozent Ihres früheren Erwerbseinkommens.

  • Sie sind:

    • Arbeitnehmerin
    • Selbständigwerbende
    • Taggeld-Bezügerin einer anderen obligatorischen Sozialversicherung (z.B. Arbeitslosenversicherung oder Invalidenversicherung)

    Sie haben Anspruch, wenn Sie während der neun Monate vor Geburt Ihres Kindes obligatorisch in der AHV versichert und mindestens fünf Monate erwerbstätig waren (inkl. Beschäftigung in EU- und EFTA-Staaten).

    Wenn Sie die Arbeit innerhalb der 14 Wochen nach der Geburt wieder aufnehmen, entfällt Ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung für die restliche Zeit.

  • Grundlage für die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung bildet das letzte vor der Geburt erzielte AHV-pflichtige Einkommen. Ist dieses Einkommen unregelmässig, berechnen wir den Durchschnitt der letzten maximal 12 Monate. Wir berücksichtigen beispielsweise den 13. Monatslohn, Bonus und Zulagen.

  • Sie sind angestellt. Füllen Sie die Anmeldung aus und schicken Sie diese zusammen mit allen Unterlagen Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie mehrere Arbeitgebende haben, lassen Sie von jeder weiteren Arbeitgeberin oder jedem weiteren Arbeitgeber das Ergänzungsblatt ausfüllen. Reichen Sie die Anmeldung mit den Ergänzungsblättern Ihrer Hauptarbeitgeberin oder Ihrem Hauptarbeitgeber ein. Es ist immer nur eine Ausgleichskasse zuständig.

    Sie sind selbständig. Schicken Sie das ausgefüllte Formular Ihrer Ausgleichskasse. Wenn Sie selbständig und gleichzeitig Arbeitnehmerin sind, senden Sie die Anmeldung an die Ausgleichskasse, bei der Sie als Selbständigerwerbende angeschlossen sind.

    Sie sind arbeitslos oder arbeitsunfähig. Füllen Sie die Anmeldung aus und übermitteln Sie diese an die Ausgleichskasse der letzten Arbeitgeberin oder des letzten Arbeitgebers.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.