Arbeitnehmer ohne beitragspflichtige Arbeitgebende (AnobAg)

Sie arbeiten in der Schweiz für einen nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber.

Nicht beitragspflichtig sind beispielsweise Botschaften und Konsulate oder ausländische Firmen ohne Geschäftssitz in der Schweiz.

Wenn Sie in der Schweiz wohnen und für eine solche Arbeitgeberin oder einen solchen Arbeitgeber arbeiten, rechnen Sie die Sozialversicherungsbeiträge selber mit uns ab. Melden Sie sich dazu mit dem entsprechenden Formular bei uns an. Falls Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber im EU- / EFTA-Raum tätig ist, senden Sie uns die gemeinsam unterschriebene Vereinbarung nach Artikel 21 mit der Anmeldung mit.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.