Mehrfachtätigkeit

Wenn Ihre Mitarbeitenden regelmässig in zwei oder mehr Staaten erwerbstätig sind, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.

In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Staates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine Entsendungsbescheinigung (Bescheinigung A1) aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften angewendet werden.

Nicht erwerbstätige Angehörige

Eheleute, die ihren Partner oder ihre Partnerin ins Ausland begleiten, können auf Antrag der AHV/IV beitreten. Melden Sie sich bei uns, falls sie einen Beitritt beantragen möchten.

ALPS / AHVeasy – papierloser Datenaustausch

Die Webapplikation ALPS erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden. Mehr Informationen zu ALPS finden Sie hier.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.