Mehrfachtätigkeit
Wenn Ihre Mitarbeitenden regelmässig in zwei oder mehr Staaten erwerbstätig sind, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.
In der Regel gelten nur die Rechtsvorschriften eines Staates. Die zuständige Sozialversicherung stellt eine Entsendungsbescheinigung (Bescheinigung A1) aus. Diese legt fest, welche Rechtsvorschriften angewendet werden.
Nicht erwerbstätige Angehörige
Eheleute, die ihren Partner oder ihre Partnerin ins Ausland begleiten, können auf Antrag der AHV/IV beitreten. Melden Sie sich bei uns, falls sie einen Beitritt beantragen möchten.
ALPS / AHVeasy – papierloser Datenaustausch
Die Webapplikation ALPS erleichtert die Abwicklung der Sozialversicherungen von international tätigen Mitarbeitenden. Mehr Informationen zu ALPS finden Sie hier.
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Merkblatt Versicherungsunterstellung
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Merkblatt Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen
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Merkblatt Die Schweiz verlassen und in die EU oder EFTA ziehen
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Merkblatt Leaving Switzerland and moving to EU or EFTA
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Formular Hilfsblatt für die Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts bei Mehrfachtätigkeiten
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Online Rechner Versicherungsunterstellung