Assistenzbeitrag

Wir unterstützen Sie, wenn Sie im Alltag regelmässig auf Hilfe angewiesen sind und weiter zu Hause leben möchten.

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Ihnen, für regelmässig benötigte Hilfeleistungen eine Assistenzperson anzustellen.

Anspruch

Sie haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag, wenn Sie

  • eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen und zu Hause leben.
  • noch im Heim wohnen aber einen Austritt planen.

Unter gewissen Voraussetzungen haben auch Minderjährige und Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit Anspruch auf einen Assistenzbeitrag.

Die Assistenzperson darf mit Ihnen nicht in gerader Linie verwandt oder verheiratet sein, mit Ihnen in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder eine Lebensgemeinschaft führen.

Werden Sie von einem Familienmitglied betreut, hat dieses unter Umständen Anrecht auf eine Betreuungsgutschrift.

Auszahlung

Sie stellen uns eine monatliche Rechnung über die geleisteten Assistenzstunden. Wir zahlen den Lohn der Assistenzperson im festgelegten Rahmen an Sie aus.

Anmeldung

Reichen Sie die Anmeldung für einen Assistenzbeitrag bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein. Die IV-Fachpersonen klären danach mit Ihnen zusammen Ihren individuellen Hilfsbedarf ab. Sie stützen sich dabei auf Ihre Selbsteinschätzung (Formular Selbstdeklaration Assistenzbeiträge) und Abklärungen vor Ort.

Ist der individuelle Hilfsbedarf geklärt, können Sie eine oder mehrere Assistenzpersonen beschäftigen. Sie müssen dafür einen Arbeitsvertrag ausstellen.

Beratung und Unterstützung

Das Anstellen einer Assistenzperson ist komplex und nicht ganz einfach. Ziehen Sie für Beratung und Unterstützung jemanden bei, können wir diese Leistungen teilweise finanzieren.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.