Medizinische Massnahmen

Wir übernehmen für Menschen unter 20 Jahren medizinische Massnahmen, die zu einer Erwerbsfähigkeit beitragen oder der Behandlung eines Geburtsgebrechens dienen.

Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand entscheiden über einen Anspruch auf medizinische Massnahmen.

Wir übernehmen die Kosten für medizinische Massnahmen

  • wenn Ihr Kind an einem von der IV anerkannten Geburtsgebrechen leiden.
  • wenn die Massnahmen zur Erwerbsfähigkeit beitragen.

Für Personen mit Geburtsgebrechen zahlen wir bis zum 20 Altersjahr alle notwendigen Medizinischen Massnahmen – ohne Rücksicht auf eine künftige Erwerbsfähigkeit. Die als Geburtsgebrechen anerkannten Einschränkungen sind in der Liste anerkannter Geburtsgebrechen aufgeführt.

Für Personen ohne Geburtsgebrechen übernehmen wir Kosten für medizinische Massnahmen, die eine schulische oder berufliche Eingliederung erleichtern oder eine Einschränkung der Erwerbstätigkeit verhindern:

  • Ärztliche Behandlungen
  • Behandlungen durch medizinisches Fachpersonal (z.B. Physiotherapie)
  • Anerkannte Arzneimittel
  • Behandlungsgeräte

Reisekosten

Wir vergüten Reisekosten, die Ihnen bei der Umsetzung der medizinischen Massnahmen entstehen. Zusätzlich erhalten Sie unter gewissen Umständen einen Beitrag an Verpflegung und Unterkunft.

Die Rechnungen für Reisekosten können Sie direkt online über die IV-Rechnungsplattform einreichen.

Anmeldung

Reichen Sie Ihre Anmeldung für medizinische Massnahmen bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein. Die IV-Fachpersonen klären Ihren Anspruch.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.