IV - Rente

Unser Ziel ist es, Sie wieder ins Erwerbsleben einzugliedern. Ist dies nicht oder nur beschränkt möglich, prüfen wir eine Rente.

Wir verfolgen den Grundsatz «Eingliederung vor Rente». Wir prüfen eine IV-Rente erst, wenn Ihr Potenzial zur Wiedereingliederung ausgeschöpft ist und Sie keine Aussicht auf eine Wiederherstellung oder Erhöhung der Erwerbstätigkeit haben.

Anspruch

Sie haben Anspruch auf eine IV-Rente, wenn Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und trotz Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise erwerbsunfähig bleiben.

Ihr Anspruch auf eine IV-Rente beginnt

  • frühestens nach einer einjährigen Wartezeit, während der Sie im Durchschnitt zu mindestens 40 Prozent arbeitsunfähig waren.
  • frühestens sechs Monate nach dem Einreichen der Anmeldung, auch wenn Ihre Arbeitsunfähigkeit schon länger dauert.
  • wenn Sie volljährig sind (ab dem Monat nach Vollendung des 18. Altersjahres).

Die Höhe der IV-Rente hängt von Ihrem Invaliditätsgrad, Ihrem durchschnittlichen Einkommen und Ihren Beitragsjahren ab.

Kinderrente

Beziehen Sie eine IV-Rente und haben Kinder oder Pflegekinder, erhalten Sie zusätzlich eine Kinderrente. Wir zahlen Kinderrenten für Kinder unter 18 Jahren oder für Kinder in Ausbildung (längstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr).

Anmeldung

Reichen Sie Ihre Anmeldung für eine IV-Rente bei der IV-Stelle Ihres Wohnsitzkantons ein. Wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf, um Ihre berufliche, medizinische und soziale Situation zu klären.

Wenn Sie eine Hilflosenentschädigung beziehen, können Sie über unser Kontaktformular einen IV-Ausweis bestellen.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.