Berufliche Vorsorge

Arbeitgebende müssen Ihre Angestellten bei einer Pensionskasse versichern.

Alle Arbeitgebenden, die obligatorisch zu versichernde Angestellte beschäftigen, müssen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sein.

Wir kontrollieren, ob alle Arbeitgebenden dieser Verpflichtung nachkommen.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.