Unfallversicherung

Arbeitgebende müssen Ihre Angestellten gegen Unfall versichern.

Die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden obligatorisch.

Im Auftrag des Kantons prüfen wir, ob alle Arbeitgebenden der Versicherungspflicht für Ihre Angestellten nachkommen.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.