Firmengründung

Sie möchten eine eigene Firma gründen. Das müssen Sie in Sachen Sozialversicherungen berücksichtigen.

Ihre Firma müssen Sie beim Handelsregisteramt anmelden. Sobald die Neugründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert ist, erhalten Sie die Aufforderung, sich bei der Ausgleichskasse anzumelden.

Ist Ihr Firmensitz im Kanton Obwalden, erhalten Sie diese Aufforderung direkt von uns. Falls Sie Mitglied eines Berufsverbandes mit eigener Ausgleichskasse sind, wenden Sie sich an diese.

Die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden rechnen Sie mit Ihrer Ausgleichskasse ab.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.