Externe Gutachterinnen und Gutachter
Externe Gutachten sind nebst den Beurteilungen des Regionalen Ärztlichen Dienstes wichtige Elemente im IV-Verfahren.
Wenn der Regionale Ärztliche Dienst RAD die weiteren Abklärungen zu versicherungsmedizinischen Sachverhalten nicht selber durchführen kann, geben wir externe Gutachten in Auftrag.
Wir arbeiten mit Gutachterinnen und Gutachtern verschiedenster Fachrichtungen zusammen. Für alle IV-Gutachten gelten die gleichen Qualitätskriterien.
Bei monodisziplinären Gutachten entscheiden wir im Einzelfall, welche Fachspezialistin oder welcher Fachspezialist wir berücksichtigen. Wir führen dafür eine Datenbank von Gutachterinnen und Gutachtern.
Bei Poly- und bidisziplinären Gutachten erfolgt die Vergabe nach dem Zufallsprinzip über die schweizweite Plattform SuisseMED@P.
Alle Interviews zwischen Gutachterinnen und Gutachtern und der versicherten Person werden mit Tonaufnahme erfasst und aufbewahrt. Möchte die versicherte Person nicht, dass wir den Inhalt der Gespräche zu den Akten nehmen, kann sie auf Tonaufnahmen verzichten oder deren Löschung beantragen.