Arbeitgeberkontrolle

Die SUVA oder die Revisionsstelle der Ausgleichskassen führen für die Ausgleichskasse Obwalden die Arbeitgeberkontrollen durch.

Der Geschäftsführer muss zum vereinbarten Revisionstermin nicht anwesend sein. Die Revisorin oder der Revisor braucht aber jemanden, der Zugang zu den Unterlagen hat und Auskunft geben kann. Wenn die Revisionsstelle die Arbeitgeberkontrolle bei Ihrem Treuhänder durchführen soll, benötigt sie aus Datenschutzgründen in jedem Fall eine Vollmacht. Diese Vollmacht muss spätestens bei der Revision vorliegen.

Häufig gestellte Fragen

  • Es ist möglich, die Revision innerhalb des Jahres zu verschieben, falls z. B. die Unterlagen nicht bereit sind oder die verantwortlichen Personen am vereinbarten Termin verhindert sind. Vereinbaren Sie mit ihrer Revisorin oder ihrem Revisor möglichst rasch einen neuen Termin.

  • Ja, Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben mit einem Revisionsbericht. Bei Korrekturen bleibt das rechtliche Gehör und eine Einsprachemöglichkeit gewahrt.

  • Auf den Bestimmungen in AHV-Gesetz und AHV-Verordnung (Art. 68 AHVG und Art. 162ff. AHVV).

  • Dies ist empfehlenswert. Vor allem, wenn zahlreiche Rechnungen für Fremdarbeiten vorliegen. Falls für die Kontrolle notwendig, müssen Sie die Belege innert nützlicher Frist einreichen.

  • Die wichtigsten Lohnbestandteile finden Sie im Merkblatt Lohnbeiträge an die AHV, IV und EO.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.