Beiträge

Sie rechnen die Sozialversicherungsbeiträge mit der zuständigen Ausgleichskasse ab.

Um die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden abzurechnen, müssen Sie sich bei der zuständigen Ausgleichskasse anmelden. Mit der Lohndeklaration melden Sie ihr die beitragspflichtigen Jahreslöhne.

Nutzen Sie für die Abrechnung und den Austausch mit uns das kostenlose Onlineportal AHVeasy.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.