Auswandern

Antworten rund um Ihre Fragen zum Thema Auswandern und Sozialversicherungen.

Versicherungsschutz

In der Schweiz sind fast alle Sozialversicherungen obligatorisch. Wenn Sie auswandern, verlieren Sie diesen umfassenden Versicherungsschutz. In einigen Ländern existiert keine oder nur eine freiwillige staatliche Altersvorsorge. In diesen Ländern sind Sie selber für Ihre soziale Sicherheit verantwortlich.

Unter gewissen Umständen haben Sie die Möglichkeit, der freiwilligen Versicherung für die AHV/IV beizutreten. Die schweizerische Ausgleichskasse in Genf ist dafür zuständig und berät Sie gerne.

Leistungsänderungen

Informieren Sie sich frühzeitig, ob Ihre Leistungen auch ins Ausland gezahlt werden. Für Rentenbezügerinnen und –bezüger im Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf verantwortlich. Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen, leiten wir Ihre Rentenakten an diese weiter.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.