Elternschaft und Familie
Informationen zu Leistungen rund um Ihre Familie und Ihre Kinder.
Mutterschaftsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und Mutter werden, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen Mutterschaftsurlaub.
Entschädigung des andern Elternteil
Als Vater oder Ehefrau der Mutter haben sie nach der Geburt Ihres Kindes Anspruch auf 14 Tage Urlaub.
Adoptionsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben Sie Anspruch auf 14 Tage Urlaub.
Kinder- und Ausbildungszulagen
Kinder- und Ausbildungszulagen sind ein finanzieller Zuschuss an Familien. Die Höhe der Familienzulagen ist kantonal geregelt.
Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen
Wir unterstützen Sie mit verschiedenen Leistungen, wenn Ihr Kind eine gesundheitliche Einschränkung hat.
Betreuungsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und Ihr schwer erkranktes oder verunfalltes Kind pflegen, haben Sie Anspruch auf 14 Wochen Betreuungsurlaub.
Kinderrente
Wenn Sie eine Altersrente beziehen und Kinder unter 18 Jahren haben, erhalten Sie zusätzlich zur Altersrente für jedes Kind eine Kinderrente.
Hinterlassenenrente
Nach dem Tod der Ehepartnerin oder des Ehepartners oder eines Elternteils, erhalten Witwen, Witwer und Waisen eine Hinterlassenenrente.