Splitting bei Scheidung

Wir teilen bei einer Scheidung die Einkommen, die Sie während der Ehejahre erzielt haben und rechnen Ihnen diese hälftig an.

Am besten beantragen Sie die Einkommensteilung gleich nachdem die Scheidung rechtskräftig ist. Wenn Sie keine Einkommensteilung beantragen, führen wir diese spätestens bei einer Rentenberechnung automatisch durch.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.