Pensionierung
Antworten auf Ihre Fragen rund um die Pensionierung.
Anmeldung für eine Altersrente
Die AHV-Rente erhalten Sie nicht automatisch. Eine Anmeldung bei Ihrer Ausgleichskasse ist immer notwendig.
Flexibler Rentenbezug
Sie können Ihre Altersrente zwischen 63 und 70 Jahren flexibel beziehen. Beziehen Sie die Rente vor dem Referenzalter, erhalten Sie eine gekürzte Rente. Beziehen Sie die Rente später, erhalten Sie einen Zuschlag.
Höhe der Altersrente
Die Höhe der Altersrente hängt von den Beitragsjahren und dem AHV-pflichtigen Lohn ab. Die Grundlage für die Rentenberechnung ist Ihr Individuelles Konto.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Sie sind über das ordentliche Referenzalter hinaus beitragspflichtig, solange Sie erwerbstätig sind. Für Altersrentnerinnen und Altersrentner gilt aber für jedes einzelne Arbeitsverhältnis ein Freibetrag von 1400 Franken im Monat oder 16’800 Franken im Jahr. Sie brauchen Beiträge an AHV, IV und EO also nur für jenen Teil des Erwerbseinkommens zu leisten, der den Freibetrag übersteigt. Der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung entfällt ganz.
Ja. Sie haben die Möglichkeit, auf den Rentnerfreibetrag zu verzichten. So können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken füllen und die Altersrente erhöhen. Informieren Sie Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung nach Erreichen des Referenzalters darüber.
Die Beitragspflicht dauert bis zum Erreichen des Referenzalters. Dies gilt auch, wenn Sie die Altersrente vorbeziehen.
Sie können Ihre nichterwerbstätige Frau von der AHV-Beitragspflicht befreien, sofern Sie im Kalenderjahr den doppelten AHV-Mindestbeitrag leisten. Allenfalls können Sie mit dem Verzicht auf den Rentnerfreibetrag den doppelten Mindestbeitrag und somit die Beitragsbefreiung des Ehepartners erreichen.
Ja, aber nur für die letzten fünf Jahre, sofern Sie in der Schweiz versichert waren. Bezahlen Sie Beiträge nicht innerhalb dieser fünf Jahre, verjähren sie und können nicht mehr rückwirkend bezahlt werden.
Sie können Beitragslücken schliessen, wenn Sie nach dem Referenzalter weiterhin erwerbstätig sind. Allenfalls müssen Sie auf den Rentnerfreibetrag verzichten, damit die Ausgleichskasse genügend Beiträge abrechnen kann.
Das hängt von Ihrem AHV-pflichtigen Einkommen ab. Unabhängig davon erhalten Sie zur AHV-Altersrente eine Kinderrente, bis ihre Tochter die Ausbildung abgeschlossen hat, längstens bis sie 25-jährig ist.