Studium
Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz sind obligatorisch in der AHV versichert.
Beitragspflicht
Wenn Sie studieren und nicht erwerbstätig sind, bezahlen Sie AHV-Beiträge als nichterwerbstätige Person. Bis zum Alter von 25 Jahren ist dies der Mindestbeitrag von 514 Franken pro Jahr.
Familienzulagen
Unter Umständen haben Ihre Eltern während Ihres Studiums Anrecht auf Ausbildungszulagen für Sie.
Prämienverbilligung
Unter Umständen haben Sie während Ihres Studiums Anspruch auf Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenversicherung. Dafür ist in Obwalden die kantonale Verwaltung zuständig.