Die minimale Rente steigt um 35 Franken auf 1260 Franken und die Maximalrente um 70 Franken auf 2520 Franken pro Monat. Gleichzeitig beschloss er Anpassungen im Beitragsbereich und bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen.
AHV- und IV-Renten steigen per 1. Januar 2025
Der Bundesrat hat im August 2024 entschieden, die AHV/IV-Renten der Preis- und Lohnentwicklung anzupassen.