Reform AHV21
- Das Referenzalter (bisher Rentenalter) liegt neu für Männer und Frauen bei 65 Jahren. Frauen der Jahrgänge 1961 - 1969 erhalten Ausgleichsmassnahmen.
- Sie können den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten -beispielsweise einen Teil der Rente vorziehen und den anderen Teil aufschieben.
- Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten, können Sie sich die AHV-Beiträge anrechnen lassen (Verzicht auf Freibetrag).
- Die Wartefrist für Hilflosenentschädigung verkürzt sich auf 6 Monate.
Mutter- und Vaterschaftsentschädigung
- Die Vaterschaftsentschädigung heisst neu «Entschädigung für den anderen Elternteil».
- Wenn ein Elternteil kurz nach der Geburt des Kindes stirbt, verlängert sich der Mutterschafts-, bzw. der Vaterschaftsurlaub für den verbliebenen Elternteil.