Militär und Zivildienst
Wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen, erhalten Sie eine Entschädigung für den Verdienstausfall.
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung haben Sie für jeden Diensttag in der Schweizer
Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst oder bei Teilnahme an J + S-Kursen.