Heirat, Partnerschaft und Scheidung
Durch eine Heirat, eine eingetragene Partnerschaft oder eine Scheidung ändert sich Ihre Situation bei den Sozialversicherungen.
Versicherungsbeiträge AHV, IV und EO
Grundsätzlich sind alle Erwerbstätigen beitragspflichtig. Sind Sie nicht erwerbstätig, aber Ihre Partnerin oder Ihr Partner arbeitet, müssen Sie unter gewissen Bedingungen keine Beiträge bezahlen.
Splitting
Wir teilen die Einkommen während der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft und schreiben sie gegenseitig gut. Bei einer Scheidung teilen wir die Einkommen und rechnen Ihnen diese hälftig an.
Versicherungsleistungen
Wir plafonieren Altersrenten für Ehepaare und Partnerinnen und Partner in eingetragenen Partnerschaften. Die Summe der beiden Einzelrenten darf nicht höher sein als 150% der Maximalrente.
Familienzulagen
Sie haben Kinder und beziehen Familienzulagen. Die Änderung Ihres Zivilstands kann eine Änderung der Anspruchsberechtigung zur Folge haben.
Witwen- und Witwerrenten
Wenn Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, haben Sie beim Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente.