Todesfall
Ein Todesfall wirkt sich auch auf Ihre Sozialversicherungen aus.
Hinterlassenenrente
Ehepartnerinnen, Ehepartner und Kinder der verstorbenen Person haben Anrecht auf eine Hinterlassenenrente.
Ergänzungsleistungen
Wenn Sie eine Altersrente erhalten und diese die minimalen Lebenskosten nicht deckt, können Sie unter Umständen Ergänzungsleistungen beantragen.
AHV-Beiträge
Sie sind Witwe, Witwer oder Waise und nicht erwerbstätig. Ab Vollendung des 20. Altersjahres sind Sie als Nichterwerbstätige oder Nichterwerbstätiger beitragspflichtig.
Häufig gestellte Fragen
Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Kalendermonats nach dem Todesfall. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, erlischt der Anspruch am letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Der Anspruch erlischt ebenfalls, wenn Sie wieder heiraten. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt Hinterlassenenrente der AHV.
Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bezog ebenfalls eine AHV-Rente: Die Plafonierung der Renten für Ehepaare entfällt. Sie erhalten zudem einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Die neue AHV-Rente inklusive Zuschlag darf aber den Maximalbetrag der AHV-Altersrente nicht übersteigen. Die Ausgleichskasse berechnet automatisch Ihre Witwen- oder Witwerrente. Falls sie höher ist, erhalten Sie statt der Altersrente mit Verwitwetenzuschlag die Witwen- oder Witwerrente.