Todesfall

Ein Todesfall wirkt sich auch auf Ihre Sozialversicherungen aus.

Häufig gestellte Fragen

  • Der Anspruch entsteht am ersten Tag des Kalendermonats nach dem Todesfall. Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen, erlischt der Anspruch am letzten Tag des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen entfallen. Der Anspruch erlischt ebenfalls, wenn Sie wieder heiraten. Mehr dazu finden Sie im Merkblatt Hinterlassenenrente der AHV.

  • Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bezog ebenfalls eine AHV-Rente: Die Plafonierung der Renten für Ehepaare entfällt. Sie erhalten zudem einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Die neue AHV-Rente inklusive Zuschlag darf aber den Maximalbetrag der AHV-Altersrente nicht übersteigen. Die Ausgleichskasse berechnet automatisch Ihre Witwen- oder Witwerrente. Falls sie höher ist, erhalten Sie statt der Altersrente mit Verwitwetenzuschlag die Witwen- oder Witwerrente.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.