Adoptionsentschädigung

Wenn Sie erwerbstätig sind und ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Sie Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.

Anspruch

Sie haben Anspruch, wenn Ihr Adoptionsentscheid noch aussteht oder Sie Ihr Kind bereits im Ausland adoptiert haben. Zudem müssen Sie bei Aufnahme des Kindes erwerbstätig sein.

Wenn Sie Ihr Stiefkind adoptieren, haben Sie kein Anrecht auf Adoptionsentschädigung.

Leistung

Sie haben während 14 Tagen Anspruch auf 80 Prozent des durchschnittlichen Lohnes. Wir berücksichtigen eine Obergrenze.

Grundlage für die Berechnung bildet das letzte vor Aufnahme des Kindes erzielte  Einkommen. Ist dieses Einkommen unregelmässig, berechnen wir den Durchschnitt der letzten maximal 12 Monate. Wir berücksichtigen beispielsweise den 13. Monatslohn, Bonus und Zulagen.

Wir berechnen die Adoptionsentschädigung für jeden Elternteil separat.

Anmeldung

Sie sind angestellt. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber reicht pro Elternteil je eine Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein. Diese ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Adoptionsentschädigung.

Sie sind selbständig. Reichen Sie pro Elternteil je eine Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein. Diese ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Adoptionsentschädigung.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.