Adoptionsentschädigung
Wenn Sie erwerbstätig sind und ein Kind unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben Sie Anspruch auf 14 Tage bezahlten Urlaub.
Anspruch
Sie haben Anspruch, wenn Ihr Adoptionsentscheid noch aussteht oder Sie Ihr Kind bereits im Ausland adoptiert haben. Zudem müssen Sie bei Aufnahme des Kindes erwerbstätig sein.
Wenn Sie Ihr Stiefkind adoptieren, haben Sie kein Anrecht auf Adoptionsentschädigung.
Leistung
Sie haben während 14 Tagen Anspruch auf 80 Prozent des durchschnittlichen Lohnes. Wir berücksichtigen eine Obergrenze.
Grundlage für die Berechnung bildet das letzte vor Aufnahme des Kindes erzielte Einkommen. Ist dieses Einkommen unregelmässig, berechnen wir den Durchschnitt der letzten maximal 12 Monate. Wir berücksichtigen beispielsweise den 13. Monatslohn, Bonus und Zulagen.
Wir berechnen die Adoptionsentschädigung für jeden Elternteil separat.
Anmeldung
Sie sind angestellt. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber reicht pro Elternteil je eine Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein. Diese ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Adoptionsentschädigung.
Sie sind selbständig. Reichen Sie pro Elternteil je eine Anmeldung der Eidgenössischen Ausgleichskasse EAK ein. Diese ist zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Adoptionsentschädigung.