Internationales
Alles, was Sie in Sachen Sozialversicherungen wissen müssen, wenn Sie international tätig sind.
EU / EFTA-Staaten und Vertragsstaaten
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen.
Entsendungen
Wenn Ihre Mitarbeitenden vorübergehend im Ausland arbeiten, bleiben sie weiterhin dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht unterstellt.
Mehrfachtätigkeit
Wenn Ihre Mitarbeitenden regelmässig in zwei oder mehr Staaten erwerbstätig sind, übernimmt der Wohnsitzstaat die Koordination.
Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden
Sie arbeiten in der Schweiz für einen nicht beitragspflichtigen Arbeitgeber.
Freiwillige Weiterführung der Versicherung
Wenn Sie in einem Nicht-Vertragsstaat für einen Schweizer Arbeitgebenden arbeiten, können Sie weiterhin in der AHV, IV, EO und Arbeitslosenversicherung versichert bleiben.