AHV - Beiträge
Erwerbstätige, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige zahlen unterschiedliche Beiträge an die AHV.
Arbeitgebende
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber rechnen Sie die Beiträge Ihrer Mitarbeitenden mit der Ausgleichskasse ab.
Angestellte
Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber rechnet die Sozialversicherungsbeiträge mit uns ab.
Selbständigerwerbende
Wenn Sie selbständigerwerbend sind, bestimmt ihr Einkommen die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
Privathaushalte
Wenn Sie zum Beispiel eine Raumpflegerin, eine Haushaltshilfe oder einen Babysitter beschäftigen, müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge abrechnen.
Nichterwerbstätige
Auch wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben, zahlen Sie Sozialversicherungsbeiträge.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren
Im vereinfachten Abrechnungsverfahren stellen wir Ihnen zusätzlich zu den Sozialversicherungsbeiträgen die Steuern Ihrer Mitarbeitenden in Rechnung.