AHV - Leistungen
Sie haben Anspruch auf Leistungen der AHV wenn Sie das Referenzalter erreichen, bei einem Todesfall oder bei Einschränkungen im Alltag.
Altersrenten
Die Altersrente erhalten Sie ab dem Referenzalter. Sie können sie auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teilrente beziehen.
Hinterlassenenrente
Nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners oder eines Elternteils erhalten Witwen, Witwer und Waisen eine Hinterlassenenrente.
Hilflosenentschädigung AHV
Sie benötigen aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Hilfe im Alltag. Die Hilflosenentschädigung ist ein Beitrag an die Pflege- und Betreuungskosten.
Hilfsmittel AHV
Wenn Sie eine AHV-Rente beziehen, erhalten Sie zum Beispiel einen Kostenbeitrag an Hörgeräte aber auch an andere Hilfsmittel.