Altersrenten
Die Altersrente erhalten Sie ab dem Referenzalter. Sie können sie aber auch vorbeziehen, aufschieben oder eine Teilrente beziehen.
Das Referenzalter liegt zurzeit bei 64 Jahren für Frauen und bei 65 Jahren für Männer. Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Referenzalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre.
Damit Sie eine Rente beziehen können, müssen Sie mindestens ein volles Beitragsjahr aufweisen. Das heisst:
- Sie haben insgesamt ein Jahr lang AHV-Beiträge bezahlt,
- oder Ihr Ehepartner, Ihre Ehepartnerin hat während mindestens einem Jahr den doppelten Mindestbeitrag bezahlt,
- oder wir können für ein Jahr Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften anrechnen.
Der Anspruch auf eine AHV-Rente beginnt am ersten Tag des Folgemonats, an dem Sie das Referenzalter erreichen. Auf Wunsch können Sie Ihre Altersrente vorbeziehen, aufschieben oder eine Teilrente beziehen.
Wir berechnen die verbindliche Höhe Ihrer Altersrente kurz bevor Sie in Rente gehen. Erst dann kennen wir die massgebenden persönlichen Faktoren.
- Beitragsjahre
- Erwerbseinkommen
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Leben Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Mit dem Online-Rechner ESCAL erhalten Sie eine Schätzung Ihrer zukünftigen Rente . Oder Sie lassen bei uns eine Rentenvorausberechnung machen. Stellen Sie uns dazu einen Antrag auf Rentenvorausberechnung.
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Erziehungs- und Betreuungsgutschriften sind Zuschläge, die wir bei der Rentenberechnung berücksichtigen. Für jedes Jahr, in dem Sie Kinder unter 16 Jahren betreuen, rechnen wir Ihnen automatisch Erziehungsgutschriften an. Betreuungsgutschriften erhalten Sie, wenn Sie pflegebedürftige Verwandte betreuen. Beantragen Sie diese jährlich mit dem entsprechenden Formular.
Kinderrenten
Haben Sie Kinder unter 18 Jahren oder Kinder in Ausbildung bis längstens 25 Jahre, erhalten Sie zusätzlich zur Altersrente für jedes Kind eine Kinderrente. Die Höhe der Kinderrente beträgt 40 Prozent Ihrer Altersrente.
Einkommensteilung
Bevor wir die Altersrente von verheirateten, verwitweten oder geschiedenen Personen festlegen können, teilen wir die während der Ehe erzielten Einkommen je zur Hälfte auf beide Eheleute auf. Diese Einkommensteilung nennt man Splitting.
Wir empfehlen Ihnen, nach einer Scheidung eine Einkommensteilung zu beantragen.
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Merkblatt Rentenvorausberechnung
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Merkblatt Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
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Merkblatt Erziehungsgutschriften
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Merkblatt Betreuungsgutschriften
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Merkblatt Einkommensteilung bei Scheidung
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Formular Antrag Rentenvorausberechnung
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Formular Antrag Rentenvorausberechnung bei Weiterarbeit nach Referenzalter
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Formular Antrag Anrechnung Betreuungsgutschriften
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Formular Anmeldung Durchführung Einkommensteilung im Scheidungsfall
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Online Rechner Rentenschätzung "ESCAL"
Beziehen Sie die Rente bereits vor dem Referenzalter, erhalten Sie eine gekürzte Rente. Beziehen Sie die Rente später als bei Erreichen des Referenzalters, erhalten Sie einen Zuschlag. Sie können auch einen Teil der Rente früher beziehen und den Rest später.
Mit dem Online-Rechner ESCAL erhalten Sie eine Schätzung Ihrer zukünftigen Rente . Oder Sie lassen bei uns eine Rentenvorausberechnung machen. Stellen Sie uns dazu einen Antrag auf Rentenvorausberechnung.
Altersrente vorbeziehen
Auf Wunsch können Sie bereits ab 63 Jahren einen Teil oder die ganze Altersrente vorbeziehen. Bei einem Teilvorbezug können Sie mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Altersrente vorbeziehen. Bei einem Vorbezug kürzen wir Ihre Rente. Der Kürzungssatz bis zum Erreichen des Referenzalters hängt davon ab, wie viele Jahre und Monate Sie die Rente vorbeziehen. Bei einem Teilvorbezug kürzen wir Ihnen nur den vorbezogenen Teil der Rente. Bei einem Vorbezug haben Sie keinen Anspruch auf Kinderrente.
Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) können die Altersrente bereits ab 62 Jahren beziehen.
Altersrente aufschieben
Auf Wunsch können Sie einen Teil oder die ganze Altersrente später beziehen. Bei einem Teilaufschub können Sie mindestens 20 und höchstens 80 Prozent der Altersrente aufschieben. Sie können die Rente mindestens ein Jahr und maximal fünf Jahre aufschieben. Bei einem Aufschub erhalten Sie lebenslang eine erhöhte Rente. Der Erhöhungssatz hängt davon ab, um wie viele Jahre Sie die Rente aufschieben.
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Merkblatt Flexibler Rentenbezug
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Merkblatt Rentenvorausberechnung
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Merkblatt Neuberechnung der Altersrente nach dem Referenzalter
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Formular Antrag Rentenvorausberechnung
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Formular Antrag Rentenvorausberechnung bei Weiterarbeit nach Referenzalter
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Formular Antrag einmalige Neuberechnung Altersrente nach Referenzalter
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Online Rechner Rentenschätzung "ESCAL"
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Melden Sie Ihre Altersrente am besten fünf bis sechs Monate im Voraus an.
Wo reichen Sie Ihre Anmeldung ein
- Grundsätzlich reichen Sie die Anmeldung bei jener Ausgleichskasse ein, bei der Sie zuletzt einbezahlt haben.
- Wenn Sie oder der Ehepartner, resp. die Ehepartnerin bereits eine Rente der AHV oder IV beziehen, ist die Ausgleichskasse zuständig, die diese Rente ausbezahlt.
- Wenn Sie keine AHV-Beiträge bezahlten, können Sie die Anmeldung bei der Ausgleichskasse Ihres Wohnortes einreichen.
- Wohnen Sie im Ausland, können Sie die Anmeldung bei der Schweizerischen Ausgleichskasse einreichen. Nutzen Sie dafür die entsprechenden Formulare. Mehr Informationen finden Sie unter Internationales.
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Formular Anmeldung Altersrente
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Formular Anmeldung Altersrente im Referenzalter nach Vorbezug
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Formular Abruf oder Teilabruf Altersrente nach Aufschub
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Formular Erhöhung anteiliger Rentenvorbezug
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Formular Antrag einmalige Neuberechnung Altersrente nach Referenzalter
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Formular Anmeldung Altersrente für Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz
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Formular Vollmacht - Rechtshandlungen mit der Ausgleichskasse Obwalden
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Zentrale Ausgleichskasse - AHV-Renten im Ausland: Altersrente beantragen