Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die AHV- oder IV-Rente die minimalen Lebenskosten nicht deckt.

Ergänzungsleistungen sind eine zusätzliche Versicherungsleistung zur AHV oder IV, keine Sozialhilfe. Wenn Sie Leistungen der AHV oder IV beziehen und in bescheidenen Verhältnissen leben, sichern Ergänzungsleistungen Ihnen ein angemessenes Mindesteinkommen.

Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung der Krankenversicherung.

    • Sie beziehen eine Rente der AHV oder IV, Hilflosenentschädigung oder IV-Taggeld und
    • haben nicht mehr als 100'000 Franken (Alleinstehende) oder 200'000 Franken (Ehepaare) oder 50'000 Franken (Kinder) Vermögen und
    • haben Ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt in der Schweiz und
    • sind Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates oder leben als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.

    Mit dem Online-Rechner für Ergänzungsleistungen können Sie prüfen, ob eine Anmeldung für Sie sinnvoll ist.

  • Monatliche Ergänzungsleistungen

    Wir berechnen die Ergänzungsleistungen individuell. Die Höhe ist abhängig von Ihrer wirtschaftlichen Situation und Ihren persönlichen Verhältnissen. Wir unterscheiden dabei zwischen Personen, die zu Hause leben und Personen, die im Heim wohnen.

    Bei der Berechnung stellen wir die anerkannten Ausgaben Ihren Einnahmen gegenüber. Die Differenz entspricht Ihrem Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

    Krankheits- und Behinderungskosten

    Zusätzlich zu den monatlichen Ergänzungsleistungen vergüten wir Krankheits- und Behinderungskosten, die ärztlich verordnet und in der Schweiz entstanden sind.

  • Reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post ein. Bei Fragen sind unsere Fachpersonen gerne für Sie da.

    Nach Erhalt der Anmeldung klären wir Ihren individuellen Anspruch auf Ergänzungsleistungen ab und teilen Ihnen den Entscheid schriftlich mit.

    Meldepflicht

    Denken Sie daran, uns Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse umgehend zu melden. Ansonsten riskieren Sie, dass wir Ihre Ergänzungsleistungen nicht rechtzeitig auszahlen können oder Sie zu Unrecht bezogene Leistungen zurückerstatten müssen.

Ergänzungsleistungen für Personen zu Hause
Ergänzungsleistungen für Personen im Heim

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.