Erwerbsersatz für Dienstleistende

Wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen, erhalten Sie eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

Die Erwerbsersatzordnung (EO) gleicht den Lohn aus, wenn Sie Dienst leisten oder an J+S-Kursen teilnehmen. Wenn Ihre Arbeitgeberin oder ihr  Arbeitgeber die Lohnfortzahlung leistet, zahlen wir den Erwerbsersatz direkt an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber. Erhalten Sie keinen Lohn, zahlen wir den Erwerbsersatz direkt an Sie.

  • Dies gilt auch, wenn Sie zuvor nicht erwerbstätig waren oder im Ausland lebten. Bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit richtet sich die Entschädigung nach dem früheren Einkommen.

    Folgende Dienste und Kurse werden entschädigt:

    • Schweizer Armee
    • Zivilschutz
    • Rotkreuzdienst
    • Zivildienst
    • Leiterkurse Jugend+Sport
    • Jungschützenleiterkurse
  • Die Gesamtentschädigung für den Erwerbsausfall setzt sich aus der Grundentschädigung, den Zulagen für Kinder und allfälligen Betreuungskosten zusammen. Sind Sie selbständig erwerbend, kommen eventuell noch Betriebszulagen dazu.

    Die Erwerbsausfallentschädigung gilt als Ersatzeinkommen. Deshalb ziehen wir davon die Sozialversicherungsbeiträge ab.

  • Die EO-Anmeldung erhalten Sie direkt von den Rechnungsführern oder der Vollzugsstelle. Füllen Sie die Anmeldung aus und leiten Sie diese weiter an

    • Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber, wenn Sie erwerbstätig sind.
    • die kantonale Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzkantons, wenn Sie nicht erwerbstätig sind.
    • die kantonale Ausgleichskasse Ihres Studienortes, wenn Sie studieren.

    Falls Sie mehrere Arbeitgebende haben, senden Sie uns zusätzlich mit der EO-Anmeldung das Zusatzblatt EO bei mehreren Erwerbsquellen zu.

Von Montag, 23. Dezember 2024 bis Freitag, 3. Januar 2025, bleiben unsere Büros geschlossen. Ab Montag, 6. Januar 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.